Konzerninterne Kommunikation und Berichtswesen

Im Folgenden informieren wir Sie ausführlich über alle wichtigen Details dieser Datenverarbeitung. Wir nehmen Bezug auf alle Auskunftspflichten, die aus den Artikeln 13, 14, 15, 26 und 30 der DS-GVO resultieren.

  1. Was ist der Zweck dieser Verarbeitung?
    Konzerninterne Kommunikation, Abstimmung und Berichterstattung gegenüber der TOA Corporation und zuständigen Konzernstellen; Austausch von Ansprechpartner-, Beschäftigten-, Kunden-, Projekt-, Vertriebs-, Finanz- und Compliance-Daten zur Unternehmenssteuerung, Planung, Kontrolle und Koordination innerhalb der TOA-Unternehmensgruppe
     
  2. Wer ist für diese Verarbeitung verantwortlich?
    TOA Electronics Europe GmbH
    Adresse: Süderstrasse 282 | 20537 Hamburg
    Telefon: 040 - 25 17 190
    Internet: https://www.toa.eu/
    E-Mail: contact@toa-eu.com
     
  3. Wer ist als betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt?
    André Schombel I Data-Protection-Service I 22399 Hamburg I 040-97071915 I a.schombel@data-protection-service.de
     
  4. Was ist die rechtliche Grundlage? Warum ist diese Verarbeitung zulässig?
    • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur konzerninternen Kommunikation, Abstimmung, Berichterstattung, Planung, Kontrolle und Unternehmenssteuerung sowie zum Austausch erforderlicher Kunden-, Projekt-, Vertriebs-, Finanz- und Compliance-Informationen innerhalb der TOA-Unternehmensgruppe
    • § 26 Abs. 1 BDSG, soweit Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit betrieblichen Zuständigkeiten, Tätigkeiten, Projekten, Berichten oder organisatorischen Aufgaben verarbeitet und an zuständige Konzernstellen übermittelt werden.
    • Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen gemäß Artikel 6 (1f) DS-GVO
    • Vertragserfüllung ("Beschäftigungsvertrag") gemäß Artikel 6 (1b) DS-GVO unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen des § 26 BDSG. Falls 'besondere Datenkategorien' betroffen sein sollten, so gelten die speziellen Anforderungen § 26 Abs. 3 BDSG

    Erläuterung zu der Mehrzahl an Rechtsgrundlagen:
    Die konzerninterterne Kommunikation und Berichterstattung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit den betrieblichen Aufgaben, Zuständigkeiten, Projekten oder Berichten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung ergänzend auf Grundlage von § 26 Abs. 1 BDSG.
     
  5. Konkret welche "berechtigten Interessen" verfolgt der Verantwortliche?
    Einheitliche Steuerung und Koordination der TOA-Unternehmensgruppe; regelmäßige Information der Muttergesellschaft und zuständiger Konzernstellen; Abstimmung von Unternehmens-, Vertriebs- und Projektaktivitäten; Erstellung und Auswertung von Finanz-, Vertriebs-, Projekt- und Compliance-Berichten; Sicherstellung einheitlicher Geschäftsprozesse und Entscheidungsgrundlagen innerhalb der Unternehmensgruppe.
     
  6. Gibt es gesetzliche oder vertragliche Notwendigkeiten? Was würde folgen, wenn Sie Ihre Daten nicht bereitstellen würden?
    Die Bereitstellung der Daten ist grundsätzlich nicht gesetzlich oder aufgrund eines Vertrags mit der betroffenen Person vorgeschrieben. Soweit Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit den betrieblichen Aufgaben, Zuständigkeiten und Berichtswegen verarbeitet werden, ist die Bereitstellung für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 26 Abs. 1 BDSG erforderlich. Ohne die erforderlichen Daten können konzerninterne Abstimmungen, Berichte, Planungen und Entscheidungen nicht vollständig durchgeführt werden.
     
  7. Wer sind die zugriffsberechtigten Empfänger (sowohl intern, als auch extern)?
    • Abteilungsleiter / Bereichsleiter 
    • Buchhaltung 
    • Controlling 
    • Geschäftsführung 
    • Personalabteilung 
    • Sachbearbeiter 
    • Vertriebsleiter 
    • Vertriebsmitarbeiter 
    • IT- und Cloud-Dienstleister 
    • Gesellschafter / Unternehmen der Unternehmensgruppe 
    • IT-Dienstleister 
     
  8. Wann werden die Daten wieder gelöscht?
    • Sofort nach Wegfall der Erforderlichkeit Entwürfe, Dubletten und rein vorbereitende Unterlagen löschen 
    • 3 Jahre nach Abschluss des jeweiligen Berichts- oder Abstimmungsvorgangs allgemeine Arbeitsunterlagen, Präsentationen, Gesprächsnotizen und nicht aufbewahrungspflichtige Auswertungen löschen, sofern sie nicht mehr für Folgeentscheidungen oder zur Sicherung möglicher Ansprüche benötigt werden 
    • 6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres geschäftliche Korrespondenz sowie empfangene und abgesandte Handelsbriefe gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB löschen 
    • 8 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres Buchungsbelege und abrechnungsrelevante Unterlagen löschen, soweit diese Bestandteil des Konzernberichtswesens sind 
    • Berichte und Nachweise nach Ablauf der konzernintern festgelegten Berichts-, Dokumentations- und Nachweisfrist sowie Wegfall der Erforderlichkeit löschen. 
     
  9. Welche Kategorien von Daten werden verarbeitet?
    • Bestell- und Lieferdaten
    • E-Mail (Datum, Empfänger, Text, Anhänge)
    • Gesprächs- oder Sitzungsprotokolle
    • Korrespondenzen
    • Projekt-Daten
    • Vertragsdaten
    • Vor- und Zuname
    • Zielvereinbarungs-Daten
    • Notizen
    • Schulungsdaten
    • Sonstiges
     
  10. Welche Personen sind betroffen?
    • Beschäftigte
    • Dienstleister
    • Geschäftspartner
    • Kunden
    • Lieferanten
    • Projektmitarbeiter
    • Vertragspartner
     
  11. Das Recht auf "Auskunft"
    Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten. Genau dies wird mit dem hier vorliegenden Dokument weitgehend gewährleistet. Wenn Sie weitere Fragen bzw. Anliegen haben, so können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.
     
  12. Das Recht auf "Berichtigung" unrichtiger Daten
    Sie haben generell das Recht auf eine Berichtigung unrichtiger Daten. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf.
     
  13. Das Recht auf "Löschung Ihrer Daten"
    Sie haben ein Recht auf Löschung Ihrer Daten, sofern (a) die Daten nicht mehr notwendig sind, (b) Sie ggf. Ihre Einwilligung widerrufen haben bzw. es keine andere Rechtsgrundlage (mehr) gibt, (c) Sie zu Recht widersprochen haben, (d) die Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, (e) die Löschung gesetzlich geboten ist, (f) die Daten von Kindern stammen und gelöscht werden sollen. Bitte beachten Sie, dass gemäß Artikel 17 (3) DS-GVO möglicherweise nicht gelöscht werden kann/darf.
     
  14. Das Recht auf "Einschränkung der Verarbeitung"
    Sie haben ein Recht auf eine "Sperrung" Ihrer Daten, sofern (a) Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten, (b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie eine Löschung verneinen, (c) die Daten von uns nicht mehr benötigt werden, aber Sie die Daten wegen eigener Rechtsansprüchen noch benötigen, (d) Sie Widerspruch gegen die Vearbeitung eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen überwiegen.
     
  15. Das Recht auf "Widerspruch gegen die Verarbeitung"
    Sie haben das Recht der Verarbeitung zu widersprechen, sofern Gründe aus Ihrer BESONDEREN SITUATION dafür vorliegen. Unsererseits wird abgewogen, ob wir zwingende schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung haben.
     
  16. Das Recht auf "Widerruf von Einwilligungen"
    Sie haben ein Recht auf Widerruf von Einwilligungen (sofern dies für die hier beschriebene Verarbeitung relevant ist). Der Widerruf gilt nur für die Zukunft.
     
  17. Das Recht auf "Datenübertragbarkeit"
    Sie haben ein Recht auf Aushändigung Ihrer Daten ("Datenübertragbarkeit"), sofern (a) die Rechtsgrundlage auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht, und (b) Sie diese Daten eigenhändig zur Verfügung gestellt haben, und (c) die Daten automatisiert verarbeitet werden. Sofern diese Voraussetzungen gegeben sind, so können Sie auch verlangen, dass wir die Daten an einen Empfänger Ihrer Wahl weitergeben.
     
  18. Das Recht auf "Beschwerde"
    Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer beliebigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde lauten: LDI Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg GERMANY, Tel. 0049-40-42854-4040, www.datenschutz-hamburg.de.
    Gerne können Sie zuerst Kontakt zu uns aufnehmen, bevor Sie sich bei der Aufsichtsbehörde melden; unser(e) sehr kompetente(r) betriebliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) kümmert sich viel schneller und genauso gründlich um Ihr Anliegen. Falls wir Ihnen nicht weiterhelfen können, so können Sie sich anschließend immer noch an die Aufsichtsbehörde wenden.
     
  19. Daten-Erhebung durch Dritte
    Nein, es werden keine Daten durch Dritte erhoben. Somit werden also sämtliche Daten durch uns selbst erfragt/erhoben.
     
  20. Findet Profiling statt? Werden persönliche Aspekte analysiert oder vorhergesagt? Findet eine automatisierte Einzelfall-Entscheidung statt?
    Nein, dies findet nicht statt.
     
  21. Gibt es Daten-Transfers an Empfänger in Drittländern (also außerhalb der EU)?
    Daten werden grundsätzlich innerhalb der EU beziehungsweise des EWR verarbeitet. Begrenzte Zugriffe oder Verarbeitungen aus Drittländern können insbesondere durch Support, Sicherheit oder Unterauftragsverarbeiter erfolgen. (Microsoft Products and Services Data Protection Addendum; EU-Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO; ergänzende technische und organisatorische Maßnahmen; EU-Datengrenze; gegebenenfalls Angemessenheitsbeschlüsse oder EU-US Data Privacy Framework.)
    Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU beziehungsweise des EWR kann durch Salesforce-Konzerngesellschaften oder eingesetzte Unterauftragsverarbeiter erfolgen. (Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU beziehungsweise des EWR kann durch Salesforce-Konzerngesellschaften oder eingesetzte Unterauftragsverarbeiter erfolgen.

    Garantien
    Salesforce Data Processing Addendum; EU-Standardvertragsklauseln; Binding Corporate Rules; gegebenenfalls Angemessenheitsbeschluss oder EU-US Data Privacy Framework; ergänzende technische und organisatorische Maßnahmen)
    Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU beziehungsweise des EWR kann im Rahmen von Supportleistungen, konzerninternen Zugriffen oder durch eingesetzte Unterauftragsverarbeiter erfolgen. (SAP Data Processing Agreement; EU-Standardvertragsklauseln; Angemessenheitsbeschlüsse, soweit anwendbar; verbindliche Datenschutzregelungen innerhalb der SAP-Unternehmensgruppe; ergänzende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.)
    Japan (Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission für Japan gemäß Art. 45 DSGVO. Für Übermittlungen an erfasste privatwirtschaftliche Organisationen in Japan sind daher grundsätzlich keine zusätzlichen Garantien nach Art. 46 DSGVO erforderlich. Die EU und Japan erkennen ihre Datenschutzsysteme seit Januar 2019 gegenseitig als angemessen an.)
    Nein (Nicht erforderlich, soweit die Verarbeitung ausschließlich in der EU beziehungsweise im EWR erfolgt. Werden Unterauftragsverarbeiter oder Cloud-Dienste in Drittländern eingesetzt, gelten die im Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarten Garantien.)

     
  22. Gibt es mehrere Verantwortliche im Sinne einer "gemeinsamen Verantwortlichkeit"?
    Nein, es gibt nur den EINEN oben genannten Verantwortlichen.