Gefahrenmeldeanlagen, die mittels gesprochener Mitteilungen Personen warnen und leiten, werden je nach anzuwendender Norm entweder elektroakustisches Notfallwarnsystem oder Sprachalarmanlage genannt. Im Weiteren verwenden wir den Begriff Sprachalarmierung für beide, sofern es keine Unterschiede gibt.
Ziel der Sprachalarmierung ist es, Personen in Notfallsituationen mittels gesprochener Mitteilungen zu informieren und sie zu veranlassen, einen Gefahrenbereich schnell und geordnet zu verlassen. Außerdem kann über sie auch die Einleitung von betrieblichen Maßnahmen zum Sachschutz erfolgen. Durch die Feuerwehr können eindeutige Anweisungen für die zielgerichtete Räumung des Gebäudes gegeben werden. Dieses gilt besonders für betriebsfremde Personen in diesen Gebäuden.
Das Bauordnungsrecht in Deutschland liegt im Verantwortungsbereich der Bundesländer und kann sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Deshalb sollte man sich beim zuständigen Bauamt über die örtlichen Regelungen erkundigen. Im Allgemeinen fordert es Alarmierungseinrichtungen für Krankenhäuser, Beherbergungsstätten und Schulen.
Außerdem Anlagen mit Sprachanweisungen für:
Verkaufsflächen über 2.000 m2 (Verkaufsstättenverordnung (VkVO))
Versammlungsstätten über 1.000 m2 (Versammlungsstättenverordnung (VStättV))
Sportstätten für mehr als 5.000 Personen (zusätzlich DFB Richtlinien)
Hochhäuser nach Musterhochhausrichtlinie. Bei Hochhäusern über 60 m sind Sprachalarmanlagen nach VDE 0833-4 gefordert. Weiterhin sind hier Gegensprechanlagen bei den Feuerwehraufzügen gefordert.
Eine Sprachalarmanlage (SAA) ist Teil einer Alarmierungseinrichtung und Bestandteil der sicherheitstechnischen Einrichtungen einer baulichen Anlage. Sie wird automatisch durch eine Gefahrenmeldeanlage (z. B. eine Brandmeldeanlage, BMA) angesteuert und arbeitet somit vollautomatisch. Durch die Verbindung zu einer Gefahrenmeldeanlage gelten die deutsche Anwendungsnorm DIN VDE 0833-4 sowie die EU-Produktnormen der EN 54-Reihe, insbesondere Teil 4 (Stromversorgung), Teil 16 (Sprachalarmzentralen) und Teil 24 (Lautsprecher).
Die DIN VDE 0833-4 beschreibt Planung, Aufbau und Betrieb von Sprachalarmanlagen im Brandfall. Eine überarbeitete Fassung dieser Norm ist im Juni 2024 erschienen und ersetzt die vorherige Version von Oktober 2014. Zusätzlich ist die Norm DIN 14675 für Errichter und Planer relevant. Sie bildet die Grundlage für die Zertifizierung von Unternehmen und der erforderlichen Fachkräfte, da SAA nur von ausgewiesenen Fachfirmen geplant und projektiert, installiert, gewartet und instandgehalten werden dürfen. Die EU-Bauprodukteverordnung erfordert für die Produkte einer SAA eine Zertifizierung nach den genannten EN 54-Normen durch eine sogenannte notifizierte Stelle.
Ein elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) wird nicht automatisch durch eine Gefahrenmeldeanlage gesteuert. Die Anforderungen an ENS sind in der DIN EN 50849 (VDE 0828-1) beschrieben, die im November 2017 die vorherige Norm DIN EN 60849 abgelöst hat. Diese Norm legt die Leistungsanforderungen an Beschallungsanlagen fest, die in Notfallsituationen Übertragungen vornehmen, welche dem Schutz von Leben dienen.
In einer Gefahrensituation (z. B. Feuer) ist es erforderlich, dass das gesamte System für mindestens 30 Minuten ordnungsgemäß funktioniert. Der Funktionserhalt ist für folgende Verbindungen zu garantieren:
Bei SAA nach nationaler Norm DIN VDE 0833-4 ist eine von drei Sicherheitsstufen zu definieren.
ELA - ELEKTROAKUSTISCHE ANLAGE | ||
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als Gefahrenmeldeanlage | ohne Gefahrenmeldung | |
mit Ansteuerung der BMA | ohne Ansteuerung der BMA | keine Normung |
SAA - Sprachalarmanlage SAZ - Sprachalarmzentrale |
ENS - Elektroakustisches Notfallwarnsystem | |
Anwendungsnorm: DIN VDE 0833-4 für Sprachalarmanlagen |
Systemnorm: DIN EN 50849 VDE 0828-1 |
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DIN VDE 0833-1 | ||
Produktenorm EN54-16 Komponenten für Zentralen |
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Produktenorm EN54-24 für Lautsprecher |
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Produktenorm EN54-4 für Energieversorgungseinrichtungen |
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Anwendungsnorm DIN 14675 für Brandmeldeanlagen |
Für die Festlegung der Sicherheitsstufe sind mögliche Gefährdungsszenarien entscheidend. Bei Sicherheitsstufe 1 muss für jeden Brandabschnitt eine eigene Zuleitung installiert werden. Bei einem Fehler im Übertragungsweg darf die Beschallung nur in einem Brandabschnitt ausfallen.
Bei Sicherheitsstufe 2 (A/B-Verkabelung) muss bei einem Fehler im Übertragungsweg der gesamte Wirkungsbereich weiterhin beschallt werden.
Bei Sicherheitsstufe 3 muss bei einem Fehler im Gesamtsystem der gesamte Wirkungsbereich weiterhin beschallt werden.
Der Errichter hat die Anlage nach der Installation mängelfrei zu übergeben und von einem Sachverständigen abnehmen zu lassen. Dabei werden die Grundfunktionen sowie das auf das Objekt bezogene Brandschutzkonzept für das Sprachalarmierungs-system in vollem Umfang geprüft und protokolliert.
Geprüft werden Sprechstellen, Zentraleinheit, Leitungsnetz, Lautsprecher, Schalldruck, Sprachverständlichkeit, wobei ein STI-Wert von mindestens 0,5 erreicht werden sollte. Die Abnahme einer SAA erfolgt durch Prüfsachverständige. Für die Anlage muss ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden.
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